Naturschutzgebiete

 

Allgemeines: Naturschutzgebiete (NSG) sind speziell geschützte Gebiete, die zusammen mit Nationalparks dem höchsten Flächenschutzgrad unterstellt sind. Beim Naturschutzgebiet hat die Natur Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen. Es besteht ein absolutes Veränderungsverbot, d.h. nur behördliche Pflegemaßnahmen sind erlaubt.

Nicht alle Naturschutzgebiete sind der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Dies geschieht nämlich nur, wenn beschlossen wird, dass das NSG auch als Naherholungsgebiet genutzt werden darf.

 

 

 

NEU: Flyer zum Natur- und Vogelschutz mit kompakten Informationen zu den Bedrohungen und Schutzmöglichkeiten der heimischen Vogelwelt

 

 

 

Mögliche Vorschriften in einem NSG:

 

Oftmals sind am Eingang des jeweiligen Naturschutzgebiets Hinweise auf die dort geltenden Regeln angebracht.

 

Probleme beim Naturschutz: Nur die gewissenhafte Einhaltung der Regeln in den Naturschutzgebieten ermöglicht auch einen nachhaltigen Naturschutz in Deutschland und damit den Erhalt der über 100 Vogelarten, die bei uns inzwischen auf der Roten Liste stehen.

Leider oftmals auftretende Probleme:

 

Man muss sich immer vor Augen halten, dass die Natur nicht nur unsere Hilfe braucht, sondern wir auch die Natur brauchen, sei es zur Erholung, um Stress abzubauen oder um einfach einmal dem Stadttrubel zu entfliehen und Naturerlebnisse zu haben. So sollten wir zumindest genügend Anstand besitzen und den Tieren und Pflanzen in solchen Schutzgebieten wenigstens eine letzte Rückzugsmöglichkeit gewähren!

 

Naturschutzgebiete am "Dreiländereck":

Folgendes sind wichtige Natur- und Vogelschutzgebiete in meinem Beobachtungsraum am Dreiländereck (Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz):

 

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