Naturschutzgebiete

Allgemeines: Naturschutzgebiete (NSG) sind speziell geschützte Gebiete, die zusammen mit Nationalparks in Deutschland dem höchsten Flächenschutzgrad unterstellt sind. In einem solchen Gebiet hat die Natur Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen. Es besteht ein absolutes Veränderungsverbot, das heißt nur behördliche Pflegemaßnahmen sind erlaubt. Nicht alle Naturschutzgebiete sind der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Dies geschieht nur, wenn auch der Schutzzweck erlaubt, dass ein NSG gleichzeitig als Naherholungsgebiet genutzt werden kann.

In Deutschland gibt es mittlerweile über 8800 Naturschutzgebiete, die ca. 4,4 Prozent der Landfläche bedecken. Dies stellt eine deutliche Zunahme im Lauf der letzten Jahrzehnte dar, reicht jedoch Experten-Meinungen zu Folge noch nicht aus, um die bedrohte heimische Artenvielfalt in ihrer Gänze zu erhalten.


Naturschutzgebiet: Hinweisschild

Vorschriften:

Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt gibt es in jedem NSG bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Diese befinden sich in der Regel auf einer Tafel unterhalb des Naturschutzgebiet-Schildes. Folgende Regeln sind dort meist aufgeführt:

  • die Wege nicht verlassen

  • Tiere nicht beunruhigen

  • nicht reiten, lagern oder zelten

  • Hunde an die Leine nehmen

  • keinen Lärm machen

  • keine Pflanzen entnehmen oder beschädigen

  • keine Kraftfahrzeuge außerhalb der Wege fahren

  • kein Feuer machen


Einsatz von Gift auf einem Feld mitten im NSG


Goldammer im NSG

Probleme beim Naturschutz:

Nur die gewissenhafte Einhaltung der Regeln in den Naturschutzgebieten ermöglicht auch einen nachhaltigen Schutz der dort vorkommenden Flora und Fauna, wie z.B. der über 100 Vogelarten, die bei uns inzwischen auf der Roten Liste stehen. Probleme, die leider immer wieder auftreten, sind z.B.:

  • freilaufende Hunde, die Tiere aufschrecken und deren uneinsichtige Besitzer

  • zunehmende Trendsportarten, wie Wind- oder Kitesurfing, welche leider allzu oft ansässige Brutvögel stören oder vertreiben

  • Segel- und Badebetrieb trotz Verbot

  • Angler, die keine Rücksicht auf etwaige Angelverbote im NSG nehmen

  • Verschmutzung und Vermüllung der Natur durch die Bequemheit, nicht zum nächsten Mülleimer laufen zu wollen

  • Zerschneidung oder Zerstörung von Naturschutzgebieten, z.B. durch den Bau von Bahnstrecken oder Neubaugebieten

  • Schädigung der Tier- und Pflanzenwelt durch den Einsatz von Pestiziden und Herbiziden auf Feldern in oder direkt neben den Schutzgebieten

Man muss sich immer vor Augen halten, dass die Natur nicht nur auf unsere Hilfe angewiesen ist, sondern auch umgekehrt. Der Erhalt intakter Ökosysteme ist durchaus in unserem eigenen Interesse, da sie uns beispielsweise Erholung und Naturerlebnisse bieten, aber auch wichtige Aufgaben wie Klimaregulation oder Luft- und Wasserfilterung erfüllen. Gleichzeitig sind naturnahe Lebensräume Rückzugsorte für seltene und bedrohte Arten. In einer immer stärker durch uns Menschen geformten Umwelt sollten wir zumindest genügend Anstand besitzen und den Tieren und Pflanzen in solchen Schutzgebieten eine letzte Rückzugsmöglichkeit gewähren!

 


NSG Lampertheimer Altrhein


NSG Wagbachniederung

Naturschutzgebiete am Dreiländereck von Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg:

Im Folgenden sind die bekanntesten Naturschutzgebiete aus meinem Beobachtungsgebiet in Südhessen, Rheinland-Pfalz und Nord-Baden aufgelistet (mit entsprechendem Link zur Gebietsbeschreibung).